Leistungsbeschreibung

Nachmittagsnetz – Ambulante Betreuung nach § 35a SGB VIII GbR

Nachmittagsnetz bietet ambulante Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit komplexem psychosozialem Unterstützungsbedarf.

Die Leistungen erfolgen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII und können je nach Fallkonstellation insbesondere auf folgenden Rechtsgrundlagen erbracht werden:

  • § 27 SGB VIII i. V. m. § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)
  • § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe)
  • § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Arbeit mit jungen Menschen, bei denen es im schulischen oder familiären Kontext zu massiven Eskalationen und grenzüberschreitendem Verhalten kommt.
Nachmittagsnetz übernimmt insbesondere Fallkonstellationen, in denen bestehende Hilfen an ihre Grenzen stoßen oder bereits gescheitert sind.
Die Stabilisierung erfolgt durch intensive Einzelarbeit, Deeskalation und strukturierende Unterstützung im Alltag sowie durch die Einbindung des sozialen Umfeldes.


Zielgruppe

  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
  • mit emotional-sozialem Unterstützungsbedarf
  • mit eskalierenden Verhaltensdynamiken
  • in schulischen Krisensituationen
  • bei drohendem Schulabbruch oder Ausschluss
  • bei Überforderung bestehender Hilfen

Insbesondere bei sogenannten hochkomplexen oder eskalationsnahen Fallverläufen bieten wir eine strukturierende, intensive und klar begrenzte Unterstützung.

Ziel der Betreuung

Ziel unserer Arbeit ist die Stabilisierung des Kindes,  Jugendlichen oder jungen Volljährigen im Alltag sowie die Entlastung und Stärkung des Familiensystems.

Wir arbeiten darauf hin:

    • Stabilisierung im Alltag
    • Reduktion von Eskalationen und Konflikten
    • Förderung von Impulskontrolle und sozialer Handlungskompetenz
    • Wiederherstellung von Beschulbarkeit und Tagesstruktur
    • Entlastung und Stärkung des familiären Systems
    • Vermeidung weitergehender Maßnahmen (z. B. stationäre Unterbringung)
    • Unterstützung im Übergang in Selbstständigkeit (§ 41 SGB VIII)

Die Betreuung ist alltagsnah, ressourcenorientiert und strukturbildend.

Leistungsumfang

Die Betreuung findet überwiegend in den Nachmittags- und frühen Abendstunden statt und orientiert sich am individuellen Bedarf des jungen Menschen und seiner Familie.

Mögliche Leistungsbestandteile:

Leistungsinhalte

Einzelarbeit

  • intensive Beziehungsarbeit
  • verhaltensorientierte Unterstützung
  • Förderung von Selbstregulation und Impulskontrolle
  • Begleitung in belastenden und konfliktbehafteten Situationen

Arbeit in eskalierenden Kontexten

  • Analyse von Eskalationsdynamiken
  • akute Deeskalation im Alltag
  • Nachbearbeitung von Konflikt- und Gewaltsituationen
  • Entwicklung alternativer Handlungsstrategien

Familien- und Umfeldarbeit

  • Beratung und Entlastung von Bezugspersonen
  • Einbindung der Familie in den Hilfeprozess
  • Vermittlung zwischen Familie, Schule und weiteren Beteiligten

Schulbezogene Unterstützung (außerschulischer Schwerpunkt)

Die Arbeit erfolgt bewusst im außerschulischen Kontext und umfasst:

  • Nachbereitung schulischer Konflikt- und Eskalationssituationen
  • Reflexion von Verhaltensmustern
  • Vorbereitung auf schulische Anforderungen
  • Stabilisierung von Tagesstruktur und Lernverhalten

Eine enge Abstimmung mit Schule und beteiligten Fachkräften erfolgt bei Bedarf.

Unterstützung junger Volljähriger (§ 41 SGB VIII)

  • Strukturierung des Alltags
  • Unterstützung bei Behörden und Organisation
  • Begleitung im Übergang Schule – Ausbildung – Beruf
  • Stabilisierung in belastenden Lebenssituationen

Ergänzende handlungsorientierte Module

  • bewegungsorientierte Settings zur Spannungsregulation
  • körper- und handlungsorientierte Zugänge zur Deeskalation
  • Förderung von Selbstwahrnehmung und Selbstwirksamkeit

Zusatzmodule (hilfeplanabhängig)

Je nach Bedarf und Hilfeplanung können ergänzende Angebote Bestandteil der Betreuung sein:

  • strukturierte Tagesausflüge zur Förderung von Beziehung, Teilhabe und Selbstwirksamkeit

  • zeitlich begrenzte Ferienangebote in kleinen, geschützten Settings

  • intensive Übergangs- und Krisenbegleitung

  • alltagspraktische Unterstützung im Lebensumfeld

Alle Zusatzmodule erfolgen ausschließlich in enger Abstimmung mit dem Jugendamt.


Methodischer Ansatz

Die Arbeit basiert auf:

  • beziehungs- und strukturorientierter Pädagogik
  • verhaltensorientierten Ansätzen zur Förderung sozialer Kompetenzen
  • deeskalations- und krisenintervenierenden Methoden
  • systemischer und familienbezogener Arbeit
  • lebenswelt- und alltagsorientierter Unterstützung
  • ergänzend handlungs- und körperorientierten Methoden

Die Auswahl der Methoden erfolgt individuell im Rahmen der Hilfeplanung.

🤝 Kooperation und Einbindung

  • enge Zusammenarbeit mit Jugendamt und ASD
  • Abstimmung mit Schule und weiteren Beteiligten
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen
  • transparente Rückmeldung und Dokumentation

Die Arbeit kann auch im Kontext schulischer oder ggf. justizieller Auffälligkeiten erfolgen, in enger Abstimmung mit den beteiligten Institutionen.

🕒 Setting

  • aufsuchende Arbeit im Lebensumfeld
  • Schwerpunkt im Nachmittags- und frühen Abendbereich
  • flexible Terminstruktur, insbesondere in belasteten Phasen
  • Einzelsetting mit ergänzender Familienarbeit

Wir arbeiten bewusst klein, verbindlich und fallfokussiert, um auch in komplexen Situationen tragfähige Beziehungen und stabile Entwicklungsräume zu ermöglichen.


Zusammenarbeit mit Jugendämtern

Nachmittagsnetz versteht sich als ergänzendes spezialisiertes Angebot innerhalb der Jugendhilfe.

Die Zusammenarbeit erfolgt:

  • auf Grundlage der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII

  • in enger Abstimmung mit dem fallzuständigen ASD

  • mit regelmäßiger Rückmeldung und Dokumentation

  • transparent und verlässlich

Ziel ist eine konstruktive und lösungsorientierte Kooperation im Interesse des jungen Menschen.


Einsatzgebiet

Der Einsatz erfolgt im regionalen Umkreis von Leer (Ostfriesland) und angrenzenden Landkreisen nach Absprache.


Kontakt & Anfragen

Fachliche Anfragen von Jugendämtern und kooperierenden Einrichtungen sind jederzeit willkommen.
Gerne stellen wir unser Angebot in einem persönlichen Gespräch vor.

Nachmittagsnetz – Ambulante Betreuung nach § 35a SGB VIII

im Rahmen von §27, §35, §35a und §41 SGB VIII
ambulant · strukturiert · familiennah